Unser Ziel ist, unsere Mandanten und Rechtssuchende über ihre rechtliche Situation aufzuklären, sodass verständlich wird, was geschieht, warum es geschieht und wieviel es kosten kann. Häufig entstehen für Betroffene bei Fragen rund um die Interessenvertretung Unklarheiten. Diese
möchten wir mit Ihnen in einer persönlichen und vertraulichen Beratung klären und Sie umfassend über die rechtlichen Möglichkeiten informieren.
Dies gilt auch und vor allem für das Familienrecht. Hier befinden sich die Beteiligten fast immer in einer emotional belastenden Situation, häufig aufgrund von Trennung oder massiver Veränderung der persönlichen Lebensumstände. Sie benötigen daher einen kompetenten Berater und Vertreter, der die Situation realistisch einschätzt, Ihre Interessen vertritt und die Besonderheiten des Einzelfalles nicht aus den Augen verliert. Wir beraten Sie im Familienrecht umfassend zu Trennungsangelegenheiten, Immobilienbesitz und Unterhaltsangelegenheiten.
Die Schwerpunkte unserer Kanzlei liegen im:
Haben Sie Fragen oder wünschen Sie eine persönliche Beratung? Dann freuen wir uns auf Ihren Kontakt.
Neben der Spezialisierung auf das Familienrecht liegt der Schwerpunkt unserer Kanzlei auf dem Gebiet des Strafrechts, insbesondere auch im Bereich des Straßenverkehrs und in der gesamten Bandbreite des allgemeinen Zivilrechts. Wir beraten Sie umfassen und mit dem nötigen juristischen Weitblick und vertreten so immer Ihre Interessen.
Unsere Leistungen umfassen die Fachbereiche:
Zivilrecht
Honorar
Es gelten die Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG)
Gemäß § 49 b Abs. 5 BRAO (Bundesrechtsanwaltsordnung) wird darauf hingewiesen, dass sich in Familiensachen und im Bereich des allgemeinen Zivilrechts die Gebühren in Anwendung der Vorschriften des RVG nach dem Gegenstandswert berechnen.
In Strafsachen werden Betragsrahmengebühren berechnet oder ist eine schriftliche Gebührenvereinbarung entweder als Festgebühr oder zu einem bestimmten Stundensatz nach dem zeitlichen Aufwand zzgl. der Nebenkosten nach dem RVG zu schließen.
Für eine familienrechtliche Erstberatung mit einem Zeitaufwand von 45 Minuten wird ein pauschales Beratungshonorar in Höhe von 120,- € berechnet.
Die Erstberatung eines Verbrauchers ist im Übrigen gem. § 34 RVG auf einen Betrag in Höhe von 190,-€ zzgl. MWSt begrenzt.
Vita
René Uytterschaut ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht
Geburtsdatum: 26.03.1957
Zulassung als Rechtsanwalt durch den Präsidenten des LG Duisburg: 09.12.1988
Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung durch die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf: 06.04.2006
Studium der Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität
in Marburg
Die Anwaltskanzlei René Uytterschaut befindet sich im Hafenstadtteil Duisburg-Ruhrort unmittelbar gegenüber dem Haupteingang des hiesigen Amtsgerichts Duisburg-Ruhrort auf der Hanielstr. 3 in einem Haus mit der Kanzlei von Herrn Rechtsanwalt und Notar Thomas Diehl. Unsere Kanzlei liegt in der ersten Etage des Hauses und ist über den Nebeneingang im Hof zu erreichen.
Anwaltskanzlei René Uytterschaut
Hanielstraße 3, 47119 Duisburg, Deutschland
E-Mail : info@ra-uytterschaut.de
Ein Termin zur Rücksprache oder Erstberatung kann jederzeit während der nachfolgenden Bürozeiten vereinbart werden, selbstverständlich im Bedarfsfall auch kurzfristig.
Erreichbarkeit telefonisch, per Fax oder E-Mail
Parkmöglichkeit in der Amtsgerichtsstraße oder am Karlsplatz
Kontaktieren Sie uns
Anwaltskanzlei René Uytterschaut
Hanielstraße 3, 47119 Duisburg, Deutschland
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